February 3rd, 2010

Abmahnung leichtgemacht

“Interessant”, dachte ich mir gerade, als ich auf diesen Artikel bei Golem stieß.

Eigentlich habe ich dazu nur eine kurze Frage: Wie wir ja alle wissen, ist es im schönen Deutschland möglich, eine Abmahnung ohne vorhergehende Korrespondenz mit wundervollen Zahlungsaufforderungen zu versehen. Wird das jetzt nicht vielleicht doch Überhand nehmen, wenn mans so einfach macht? Für mich liest sich das wie ein Freibrief für Abmahnwellen im großen Stil. Noch größer.

Oder liege ich mal wieder völlig daneben? :-S

2 Kommentare zu “Abmahnung leichtgemacht”

  1. niels schreibt:

    Hab ich bei fefe gelesen und hatte genau die gleichen Gedanken. Das LG Hamburg ist schon richtig geil. ;-)

  2. E-Mail-Abmahnungen sind zulässig!?! > E-Mail, Gesetz, Recht, Urteil > splash ;) schreibt:

    [...] über Fragen, und irgendwie stehe ich damit auch nicht alleine da (wenn jemand eine Antwort hat, immer her damit… ich werde versuchen den Fall [...]

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